Die Satire des Monats AugustUnser Mitarbeiter Wolfram
Dübbel nimmt sich diesmal eines Problems an, das einer dringenden
Klärung bedarf – und zwar auf europäischer Ebene: Dem Pümpel bzw. der
Europa-Normung dieses wichtigen Geräts. Bekanntlich sind Heerscharen von
Fachleuten dabei, für hunderttausende Produkte nicht zuletzt aus dem
Baubereich eine EN-Norm zu formulieren, damit wir neben DIN, RAL, TÜV-GS
und unzähligen weiteren Zertifizierungen und Normierungen endlich von
Portugal bis Lappland wissen, wie ....beispielsweise ein Pümpel
beschaffen sein muß.
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Die europäische Pümpel-NormAus dem Rechenschaftsbericht der
Kommission zur Entwicklung einer Europäischen Norm für den mechanischen
Pümpel (englisch = pumpellock, italienisch = pumpobello, spanisch =
pumpisto, ungarisch = esztsepömpös, französisch = pumpenêtre, polnisch =
pompeliski, türkisch = pümpülü, norwegisch = lassepumpaa, griechisch =
pompopoulos)
"Sitzungsperiode vom 27. bis 30. Mai 1997 in
Brüssel. Die Kommission einigte sich auf diese grundsätzliche
Beschreibung des Sitzungsgegenstandes: Ein Pümpel ist ein aus einem
Holzstab bestehender Gegenstand, an dessen unterem Ende sich eine aus
Gummi bestehende glockenförmige Auswölbung befindet, die durch
mechanische Kraftausübung dergestalt eingedrückt werden kann, daß die in
der Auswölbung befindliche Luft ruckartig auf einen Waschtisch-Abfluß
einwirkt, so das in dem Abflußrohr befindliche Fremdkörper und
Verschlammungen hochgedrückt werden, um sodann entfernt werden zu
können. Wir verweisen als Anlage auf die Übersetzung in allen
Amtssprachen."
"Sitzungsperiode vom 13. bis 19. August 1997 in
Luxemburg. Die Kommission erklärte sich nach tagelanger Diskussion
außerstande, einen Beschluß dahingehend zu fassen, daß dem Erfinder des
Pümpels, nämlich dem schottischen Landwirt James MacPump aus
Overheadensnightshittensbrightsbridgeshire, aus EG-Mitteln ein Denkmal
zu setzen sei, weil sowohl die Republik Polen als auch die
Bundesrepublik Deutschland den Erfinder für sich reklamiert haben. Die
Kommission nahm zu Protokoll, daß der Pümpel aus deutscher Sicht von dem
Breslauer Nachtwächter Hans Pümpel erfunden worden sei, während die
Polen die gleichnamige Person als Erfinder angeben, freilich in der
polnischen Schreibweise als Stanislav Pumpeliski, da dieser polnischer
Abstammung sei. Wir verweisen als Anlage auf die Übersetzung in allen
Amtssprachen."
"Sitzungsperiode vom 9. bis 14. September 1997 in
Straßburg. Die Kommission konnte sich weiterhin nicht darüber einigen,
wer als Erfinder des Pümpels zu gelten hat. Die Kommission beschloß,
sich wegen der Schwere der Verhandlungen einen Erschwerniszuschlag von
800,- DM / Sitzungstag und Mitglied auszahlen zu lassen. Wir verweisen
als Anlage auf die Übersetzung in allen Amtssprachen."
"Sitzung
vom 3. bis 19. November 1997 in Brüssel. Die Kommission beschloß, die
Frage der Einfuhrlimitierung von Naturkautschuk aus Drittländern zur
Herstellung von EN-Pümpeln auf einer Dienstreise in die Südsee zu
klären."
"Abschlußbericht des Protokollführers Jan van Haderen
vom 3. März 1998 aus Papua-Neuguinea: Die Kommission tagte mehrfach am
Strand von Olapongba, wo als erster Teil der künftigen Europäischen Norm
festgelegt wurde, daß ein Pümpelstock eine Länge von 38 bis 45 cm haben
darf bei einer Dicke von maximal 25 mm. Ein am Folgetag durchgeführter
Ausflug in unerforschtes Hinterland endete damit, daß die Kommission auf
einen unbekannten Kannibalen-Stamm traf, dem mehrere Pümpel als
Gastgeschenk übergeben wurden. Die Kannibalen versuchten, die
Gummiglocken zu verzehren und weil das nicht gelang, verspeisten sie die
Kommissionsmitglieder. Nur weil sich die Kannibalen dabei überfressen
hatten, konnte ich fliehen."
Aus dem Amtsblatt der EG (deutsche
Version): "Die Weiterentwicklung der Europäischen Pümpel-Norm wird aus
aktuellem Anlaß für drei Jahre ausgesetzt."
Die Redaktion distanziert sich entschieden von dem
Kommentar unseres Autors, wonach alle Brüsseler Kommissionen in die
Bergwelt von Papua-Neuguinea geschickt werden sollten. Sie unterstützt
alle Bestrebungen der Forstwirtschaft, wonach zur Herstellung von
Pümpelstöcken nur Holz aus heimischer Waldbewirtschaftung verwendet
werden darf.
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